Privatabrechnung, Selbstzahlung
Die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen ist per Selbstzahlung möglich. Sie können ohne Überweisung sofort und ohne Wartezeit eine psychotherapeutische Behandlung beginnen. Da Formalitäten hier keine Rolle spielen, sind Sie nicht an ein vorgegebenes Stundenkontingent gebunden.
Die Kosten werden in Anlehnung an die Gebührenordnung für psychotherapeutische Leistungen (GOP) abgerechnet. Eine Einzeltherapiesitzung dauert 50 Minuten.
Kostenübernahme durch FSM ist möglich.
Private Krankenkassen, Heilpraktiker- und private Zusatzversicherungen
Eine anteilige Kostenübernahme erfolgt je nach abgeschlossenem Tarifvertrag.Bitte sprechen Sie Ihre Krankenkasse an.Es ist keine Überweisung erforderlich. Termine sind zeitnah möglich.
Gesetzliche Krankenkassen
Ich rechne nicht mit gesetzlichen Krankenassen ab.
Kosten für Gruppentherapie, Paargespräche, Supervision und Coaching werden in der Regel nicht von Krankenkassen übernommen.
Bitte sprechen Sie mich an, wenn Sie Interesse haben.
Therapiekosten sind steuerlich absetzbar unter "außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art" (§ 33 EstG).
Alle Inhalte der Sitzungen unterliegen der Schweigepflicht.
Ich berate und unterstütze Sie gerne bei allen weiteren Schritten. Bei Interesse können Sie gerne mit mir in Verbindung treten.